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Ablauf

Zunächst vereinbaren wir einen Termin zu einem Erstgespräch. Dieses dient dazu,
das Problem näher zu erfassen und abzuklären, ob eine Psychotherapie für Sie die geeignete Maßnahme ist.

 

In 4-6 probatorischen Sitzungen lernen wir uns kennen, und Sie können in Ruhe feststellen und entscheiden, ob Sie eine gute und vertrauensvolle Beziehung zu mir aufbauen können. In diesem Zeitraum wird das Problem näher erfasst, Ihre Lebensgeschichte eingehender besprochen und schließlich ein Therapieplan erstellt. Die Ziele der Therapie werden gemeinsam definiert.

 

Während dieser Zeit wird von mir ein Therapienantrag verfasst und an die Krankenkasse geschickt. Es gibt Kurz- (25) und Langzeittherapien (45 Sitzungen), die jeweils auch bis zu maximal 80 Sitzungen verlängert werden können.

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Gesetzlich Versicherte

Die ersten 4-6 Therapiesitzungen werden bei den von der Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns zugelassenen Therapeuten in jedem Fall von den Kassen bezahlt (Versicherungskarte ist jeweils zu Quartalsbeginn mitzubringen).

Privatpatienten

Die Honorierung richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Sie erhalten am Monatsende eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.

 

Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten
für das erste Gespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine ohne vorherige Genehmigung.

 

Die Vorgehensweise der Erstattung ist von Versicherung zu Versicherung oft verschieden und hängt auch vom vereinbarten Leistungsumfang
mit der Versicherung ab.

 

Bitte klären Sie das vorher selber mit ihrer Versicherung ab!

Selbstbezahler

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit selber für die Therapiegespräche aufzukommen.

 

Paar- und Familientherapie wird von den Kassen nicht übernommen.